CSP Rechtsanwaelte










Weststraße 33

40597 Düsseldorf

Telefon: 0211.598 248 - 11
Telefax: 0211.598 248 - 12


Kurfürstendamm 190

10707 Berlin

Telefon: 030.700 15 95 - 96
Telefax: 030.700 15 95 - 97
 

CSP Rechtsanwälte Düsseldorf

Ist von Vorsorge die Rede, so ist damit zumeist die finanzielle Absicherung im Alter und bei Notfällen oder die Sicherstellung einer guten medizinischen und persönlichen Versorgung im Krankheitsfall gemeint. Diese Art von Vorsorge ist sicher im Hinblick auf die weiter steigende Lebenserwartung und angesichts des demografischen Wandels richtig und sehr ernst zu nehmen. Dabei wird allerdings oft ein anderer wichtiger Aspekt mit unter Umständen gravierenden negativen Folgen für die eigene Lebensqualität vernachlässigt, nämlich die Selbstbestimmung durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung für eventuelle schwierige Lebenslagen. Auf der Grundlage von individuellen Vorsorgeregelungen ( Patienten-, Vorsorge- und Betreuungsverfügung) sollten von jedem vorausschauend und rechtssicher Entscheidungen für eine selbstbestimmte Lebensführung in den Lebenslagen, in denen man aufgrund von Unfall, Krankheit und Alter wichtige Angelegenheiten auf Dauer oder zeitweise nicht mehr selbst regeln kann, getroffen werden. Fehlt etwa, wenn eigenverantwortliches Handeln unfall -‚ krankheits- oder altersbedingt nicht mehr möglich ist, eine Vorsorgevollmacht mit Benennung eines Bevollmächtigten, ist die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters durch Gericht - und wen benennt dann das Gericht ? - praktisch unvermeidbar. Und wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden kann, der benötigt eine Patientenverfügung, die das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen festlegt. Die Bedeutung der Patientenverfügung wurde so hoch eingeschätzt, dass der Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 1. September 2009 entsprechende Regelungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen hat. Nach diesem neuen Recht sind Patientenverfügungen seitdem auszugestalten, ältere Patientenverfügungen sollten auf die neue Rechtslage hin überprüft und ggf. angepasst werden. Die wichtigsten Vorsorgeregelungen im Überblick:



-
Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, welche andere Person unter welchen Voraussetzungen für welche Lebensbereiche Entscheidungen treffen kann, wenn man wichtige Fragen nicht mehr selbst entscheiden kann. Das Gericht wird dann nur noch bei wenigen, ganz bestimmten Konstellationen eingeschaltet. Wichtig bei der Vorsorgevollmacht ist nicht nur die Regelung des Außenverhältnisses, sondern auch die des Innenverhältnisses zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. Die Vorsorgevollmacht begründet und stärkt in hohem Maße die Eigenverantwortung.




- Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willensäußerung im Hinblick auf die medizinische Behandlung oder auch Nichtbehandlung im Notfall. Mit dieser kann man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Es können Behandlungswünsche festgelegt werden, etwa ob und in welchen Fallkonstellationen lebenserhaltende Behandlungen durchgeführt werden oder unterbleiben sollen. Wer nicht möchte, dass andere darüber entscheiden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, sollte eine Patientenverfügung machen.




- Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung kann man schon vorher festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll oder sollte, wenn es ohne entsprechende Regelung nicht mehr geht, und so Einfluss darauf nehmen, von welcher Person man betreut wird. Wird keine Vorsorgevollmacht errichtet, sollte zumindest eine Betreuungsverfügung getroffen werden. Es kann auch eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ratsam sein.




Die rechtzeitige Vorsorge für eine selbstbestimmte Lebensführung auch dann, wenn man wichtige Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann, erfordert individuelle, präzise und juristisch einwandfreie Formulierungen. Gerne steht Ihnen bei Fragen zu individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Vorsorgereglungen unser Rechtsanwalt Dr. Heinz-Jörg Borkenstein als kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung.