Die Kernkompetenzen der CSP Rechtsanwälte lassen sich in drei Kompetenzbereiche „Betrieb und Unternehmen“, „Kreative und Medienschaffende“, „Behörden und Verwaltung“ gliedern. Unsere Rechtsberatung und Beratungsprodukte haben wir auf die Bedürfnisse und Anforderungen der drei Kernkompetenzbereiche abgestimmt. Wir können unseren Mandanten vor diesem Hintergrund eine optimale Beratung unter Berücksichtigung aktuellster Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung bieten. Unsere Rechtsanwälte nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und sind teilweise selber in Lehre und Forschung tätig.